Das Angebot richtet sich im Besonderen an Kinder und deren getrenntlebende Eltern sowie an alle weiteren wichtigen Bezugspersonen (gem. § 1685 BGB), die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen.
Dabei ist das Angebot von SKIM grundsätzlich offen für alle zum Umgang berechtigten Bezugspersonen gem. § 1685 BGB, für die SKIM den Auftrag durch den öffentlichen Jugendhilfeträger erhält.
Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Beratungsleistung, die bei der Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen, Erziehungs- und Entwicklungsproblemen sowie in Fragen rund um Trennung und Scheidung sowie Umgang multiprofessionell unterstützt.
Durch die soziale Gruppenarbeit sollen folgende Ziele erreicht werden
• Stabilisierung des familiären Umfeldes durch Entlastung der Eltern
• Erhalt und Entwicklung wichtiger Bezüge außerhalb der Familie
• Entfaltung der Persönlichkeit
• Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen
• Schulische Integration
• Abbau gesellschaftsspezifischer und ethnischer Benachteiligung
Das Angebot richtet vor allem an Jugendliche/ junge Erwachsene.
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Ziel der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ist es, durch Hilfen die Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen, zu fördern und/oder wieder herzustellen. Dadurch soll die seelische Behinderung verhindert, abgemildert bzw. abgewendet werden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an junge Volljährige, ab dem 18. Lebensjahr. Die KlientInnen sollen im Rahmen dieser Hilfe verselbstständigt werden, um perspektivisch ein eigenverantwortliches Leben führen zu können.
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